Der Ausschuss für Betriebssicherheit hat die technische Regelreihe TRBS 2121 inkl. der Teile 1 bis 4 überarbeiten lassen. Insbesondere die Teile 1 und 2 sind von den Betrieben zu beachten, da hier sowohl der verantwortliche Personenkreis im Umgang mit Leitern und Gerüsten als auch die Qualität der Gerüste und Leitern neu definiert sind.

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Bitte beachten Sie die angefügten Anlagen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://member.dachdecker.de/ im geschützten Mitgliederbereich

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des Dachdeckerhandwerks
Baden-Württemberg

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